NSN - Werk Magstadt
Annahmebedingungen Baustoffaufbereitung
Neben dem Schotterwerk wird am Standort Magstadt eine Annahmestelle für unbelasteten Erdaushub betrieben, die einen vom Schotterwerk getrennten selbständigen Unternehmensteil darstellt. Für diesen Unternehmensteil gelten die nachfolgenden Annahmebedingungen:
► Folgende mineralische Baureststoffe (gem. Abfallschlüssel 170101, 170102, 170103 und 170107) werden angenommen:
Mauerwerk, Fliesen, Keramik, Ziegel, Natursteine, Randsteine, Pflastersteine, Kies, Schotter, Betonerzeugnisse, unbewehrter Beton, Stahlbeton. Ist das genannte Material jedoch mit Erdaushub vermischt, so wird es nicht angenommen.
► Nicht angenommen werden, auch nicht als Spurenbestandteile der oben genannten Materialien:
Asphalt, Holz, Papier, Kunststoffe, Kabel, Metalle, Hausmüll, Sperrmüll, Farben, PVC-Reste, Styropor, Eternit, Porenbeton (Ytong), Bimsstein, Gips und sonstiges nicht wiederaufbereitbares Material. Außerdem durch Öl, Teer oder Chemikalien verunreinigte Materialien.
► Das Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf Gefahr des Benutzers. Container-Mulden dürfen nur unter Aufsicht des Werkpersonals entladen werden. Unser Personal ist berechtigt, nicht zugelassenes Material abzuweisen. Bereits abgekippte verbotene Materialien hat der Anlieferer unverzüglich zu beseitigen oder sie werden auf dessen Kosten beseitigt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere EHS-Richtlinien, die in allen Werken einzuhalten sind.
► Zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit des gelieferten Materials ist der Anlieferer verpflichtet, die Herkunft zu bezeichnen. Deshalb muss vor jeder Anlieferung von Bodenaushub oder Bauschuttrecyclingmaterial für jede Baustelle eine ausgefüllte und unterschriebene Anlieferungserklärung (Stammdatenblatt) bei der NSN eingereicht und freigegeben werden. Die Formulare können von unserer Internetseite heruntergeladen werden.
► Die Anliefermengen sind aus Kapazitätsgründen eingeschränkt. Bodenanlieferungen von mehr als 1.000 t pro Baumaßnahme sind im Vorfeld mit uns abzustimmen. Stark durchnässtes, nicht einbaufähiges Erdmaterial wird abgewiesen. Ebenso behält sich die NSN vor, bei ungünstigen Witterungsverhältnissen die Anlieferung bis auf Weiteres einzustellen.
► Eine Annahmeverpflichtung besteht grundsätzlich nicht!
► Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichend zu Betonaufbruch und mineralischem Abbruchmaterial sind unsere Rechnungen für die Annahme von Erdaushub (gemäß Abfallschlüssel 170504) zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.
Änderungen vorbehalten!
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) zugrunde!
Routenplanung
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer Adresse die genaue Route berechnen zu lassen:
Anschrift
Aichern 1
(über Ihinger Straße)
71106 Magstadt
Tel: 0 71 59 / 40 84 6 60
Fax: 0 71 59 / 40 84 6 70
Routenplanung zum NSN Werk Magstadt
Öffnungszeiten in der Sommerzeit
vom 27. März bis 27. Oktober 2023
Montag bis Donnerstag:
von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:
von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ihr Ansprechpartner und Betriebsleiter
Stefan Pendinger
Material
Muschelkalk
Dolomit (sofern vorrätig)
Produkte
Schotter
Splitte
Brechsand
Baustoffgemische gem. TL SoB / ETV-StB-BW
Gesteinskörnungen (Sande und Splitte)
und Gesteinsmehle (Füller)
zur Herstellung von Asphalt oder Beton
gem. DIN EN 13043 / 12620
Baustoffgemische
hydr. geb. Tragschichten gem. ZTVT-StB
Besonderheiten
Natursteine
Bodenverwertung
Wiederverwertung mineralischer Altstoffe
Recyclingprodukte (sofern vorrätig)