NSN - Werk Mühlacker

NSN - Werk Mühlacker

Bitte beachten Sie die Durchfahrtshöhe von max. 3,40 m!

Annahmebedingungen Baustoffaufbereitung

► Folgende mineralische Baureststoffe (gem. Abfallschlüssel 170101, 170102, 170103 und 170107) werden angenommen:
Mauerwerk, Fliesen, Keramik, Ziegel, Natursteine, Randsteine, Pflastersteine, Kies, Schotter, Betonerzeugnisse, unbewehrter Beton, Stahlbeton. Ist das genannte Material jedoch mit Erdaushub vermischt, so wird es nicht angenommen.

Nicht angenommen werden, auch nicht als Spurenbestandteile der oben genannten Materialien:
Asphalt, Holz, Papier, Kunststoffe, Kabel, Metalle, Hausmüll, Sperrmüll, Farben, PVC-Reste, Styropor, Eternit, Porenbeton (Ytong), Bimsstein, Gips und sonstiges nicht wiederaufbereitbares Material. Außerdem durch Öl, Teer oder Chemikalien verunreinigte Materialien.

► Das Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf Gefahr des Benutzers. Container-Mulden dürfen nur unter Aufsicht des Werkpersonals entladen werden. Unser Personal ist berechtigt, nicht zugelassenes Material abzuweisen. Bereits abgekippte verbotene Materialien hat der Anlieferer unverzüglich zu beseitigen oder sie werden auf dessen Kosten beseitigt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere EHS-Richtlinien, die in allen Werken einzuhalten sind.

► Zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit des gelieferten Materials ist der Anlieferer verpflichtet, die Herkunft zu bezeichnen. Deshalb muss vor jeder Anlieferung von Bodenaushub oder Bauschuttrecyclingmaterial für jede Baustelle eine ausgefüllte und unterschriebene Anlieferungserklärung (Stammdatenblatt) bei der NSN eingereicht und freigegeben werden. Die Formulare können von unserer Internetseite heruntergeladen werden.

► Die Anliefermengen sind aus Kapazitätsgründen eingeschränkt. Bodenanlieferungen von mehr als 1.000 t pro Baumaßnahme sind im Vorfeld mit uns abzustimmen. Stark durchnässtes, nicht einbaufähiges Erdmaterial wird abgewiesen. Ebenso behält sich die NSN vor, bei ungünstigen Witterungsverhältnissen die Anlieferung bis auf Weiteres einzustellen.

► Eine Annahmeverpflichtung besteht grundsätzlich nicht! Die Bodenannahme wird bei gleichzeitiger Abnahme von Schottermaterial bevorzugt behandelt.

► Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichend zu Betonaufbruch und mineralischem Abbruchmaterial sind unsere Rechnungen für die Annahme von Erdaushub (gemäß Abfallschlüssel 170504) zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.

Änderungen vorbehalten!

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) zugrunde!
 

Routenplanung

Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer Adresse die genaue Route berechnen zu lassen:


Ihre Startadresse:
Zieladresse:

NSN - Werk Mühlacker
Pforzheimer Straße 118 (B 10)
75417 Mühlacker

Achtung! Durchfahrtshöhe max. 3,4 m

Standort:

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Anschrift

Pforzheimer Straße 118 (B 10)
75417 Mühlacker
Tel:  0 70 41 / 20 93
Fax: 0 70 41 / 8 54 05

Routenplanung zum NSN Werk Mühlacker

Achtung! Durchfahrtshöhe max. 3,40 m

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Ihr Ansprechpartner und Betriebsleiter

Andreas Hüeber